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WALDPLAN

Die Forsteinrichtung ist ein Gebiet der Forstwirtschaft, das durch die Forstpolitik des Staates reguliert wird. Der von der Regierung im Jahre 1997 angenommene Forsteinrichtungplan legt fest, dass die Zielsetzung des Staates in diesem Bereich die Erreichung und Erhaltung einer Mehrzweckforstwirtschaft ist.

Die Forsteinrichtung besteht in solch einer Planungs- und Projektierungsweise von wirtschaftlichen Maßnahmen in den Wäldern, dass einerseits der Ertrag von Forstbetrieben gewährleistet ist und andererseits der Zustand der Wälder verbessert wird und die Wälder selbst geschützt werden. Der Forsteinrichtungsplan für die Oberförsterei Babimost wurde nach dem Stand vom 01.01.2008 erstellt. Die Oberförsterei besteht aus drei Planungsgebieten: Dąbrówka, Kargowa und Szczaniec.